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bear
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Apr, 02 -09 01:54 Der Energiepaß gemäß der Energie-Einspar-Verordnung (EnEv) (0)Der Energiepaß gemäß der Energie-Einspar-Verordnung (EnEv)
Der Energiepaß gemäß der Energie-Einspar-Verordnung (EnEv)
Ein wichtiger Termin für alle Hausbesitzer war der 01.07.2008. Ab diesem Zeitpunkt brauchen Vermieter und Verkäufer von Immobilien einen Energiepass! Dies gilt nicht für Neubauten und grundlegend sanierte Häuser. Bei ihnen ist die Berechnung Bestandteil der vorgeschriebenen Wärmebedarfsberechnung. Für alle anderen gilt: Wer sich nicht daran hält muss mit Konsequenzen rechnen. Das kann eine Mietminderung oder ein Kaufpreisabschlag sein. Gleichzeitig gilt es als Ordnungswidrigkeit, falls man den Energieausweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegen kann. Und diese Ordnungswidrigkeit ist mit einer Geldbuße bis zu 15.000,00 Euro bedroht. Wie man sieht, kann eine Einstellung nach dem Motto: ,Ich hol mir einen Energieausweis, sobald jemand danach fragt.' eine sehr kostspielige Angelegenheit sein. Aber beleuchten wir doch auch einmal die Vorteile: Wer einen wirklich aussagefähigen Energieausweis (bedarfsorientiert) besitzt, welcher dem Haus gute Werte bescheinigt, für den sind das gute Verkaufsargumente, die sich auch im Verkaufspreis widerspiegeln können. Für den potenziellen Käufer einer Immobilie kann das vielleicht ein ausschlaggebendes Argument für den Erwerb dieses Hauses sein. Für den Vermieter bedeuten gute Werte, dass die Mieter bei stetig steigenden Energiekosten nicht den Vermieter und die angeblich schlechte Dämmung des Hauses verantwortlich machen können. Im Falle, dass der Energiepass jedoch Mängel im Dämmstandard und / oder der Heiztechnik aufweist, bekommt man wertvolle Hinweise, wo der Hebel für eine nachhaltige Wertsteigerung durch Sanierungsmaßnahmen anzusetzen ist. Freilich reicht dem sanierungswilligen Eigentümer der Energiepass als Planungsgrundlage für eine energetische Sanierung nicht aus. Dafür sollte eine Energieberatung-vor-Ort erfolgen. Diese Gutachten können schon mal leicht die 1.000,00 Euro-Marke erreichen, allerdings gibt es auf Antrag einen Zuschuß. Dieser beträgt derzeit für Ein- und Zweifamilienhäuser 300,00 Euro, für Gebäude ab 3 Wohneinheiten 360,00 Euro. Den Antrag auf BAFA-Zuschuß stellt der Berater. Noch ein Wort zum verbrauchsorientierten Energieausweis: Als Käufer einer Immobilie würde ich auf diese Billig-Variante keinesfalls vertrauen. Bei einem älteren Gebäude ist hier besondere Vorsicht angebracht. Vielleicht sind die angeblich so guten Verbrauchswerte ja dadurch zustande gekommen, dass die Heizung so gedrosselt wurde, dass man sich nur noch in langer Unterwäsche im Gebäude aufhalten konnte. Bestehen Sie in einem solchen Falle vor Erwerb der Immobilie auf den qualitativ höherwertigen Bedarfsausweis. Angesehen: 16 - geschrieben von: bear - Dezember 21 2008 22:10:17 Werbung
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