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      <title>BauForum . New articles</title>
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      <description>Großes Bauforum und Baucommunity</description>
      <copyright>wWw.X-iWeb.Ru</copyright>
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      <item>
        <title>Uwe Gemballa entführt! 1 Million Lösegeld gefordert! -Tuner-</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=113</link>
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        <description><![CDATA[&lt;img src='images/articles/http://www.bild.de/BILD/regional/stuttgart/aktuell/2010/02/17/vermisster-sportwagen-koenig-uwe-gemballa/gembella-14973974-mfbq,templateId=renderScaled,property=Bild,width=465.jpg'style='margin:5px' align='left' /&gt;

Seit zwölf Tagen ist der bekannte Porsche-Tuner aus Leonberg verschwunden. 

&lt;strong&gt;BILD erfuhr exklusiv:&lt;/strong&gt; „Der Geschäftsmann wurde entführt!

Am 8. Februar flog der blonde Auto-König, Uwe Gemballa (54) über Dubai nach Johannesburg. Aus einem Hotel in der südafrikanischen Millionenstadt rief er seine Frau Christiane in Leonberg an.

In dem Telefonat soll Gemballa verzweifelt um Hilfe gebeten haben. Seine Frau solle ihm schnellstens 1 Million Euro auf ein bestimmtes Konto überweisen. Lösegeld!

Als die schockierte Frau den Ehemann auf dem Handy zurückrufen wollte, war das Telefon ausgeschaltet. Seitdem ist der Auto-Tuner nicht mehr erreichbar. Interpol ist eingeschaltet, ermittelt wegen Entführung.

Doch wer hält den erfolgreichen Manager in seiner Gewalt? Offenbar Verbrecher aus Johannesburg, der gefährlichsten Metropole Südafrikas (3,5 Mio Einwohner). Hatte er sich bei seinen Geschäften mit ihnen eingelassen?

Gemballas Rennwagen-Firma hat elf Niederlassungen auf der ganzen Welt. Seine getunten Flitzer brachen Runden-Rekorde auf dem Nürburgring, seine prominenten Kunden auf der ganzen Welt zahlen für die 750-PS-Brummer bis zu 700.000,-- Euro.

Jetzt kommt raus: Das letzte Lebenszeichen von Uwe Gemballa kam aus einem Hotel in Johannesburg (3,5 Mio Einwohner), eine der gefährlichsten Metropolen der Welt.

Ein Freund: „Von dort hat Uwe seine Frau angerufen, nachdem er am Flughafen gelandet war.“

Die zuständige Polizei in Böblingen ist ratlos. Eine Ortung über das Mobiltelefon des Sportwagen-Königs blieb erfolglos. Ein Geschäftspartner: „Vor einer Woche habe ich noch mit ihm telefoniert. Seither geht keiner ran, obwohl ich‘s dutzendfach probiert habe. Wir müssen davon ausgehen, dass sein Handy ausgeschaltet oder kaputt ist.“

Copyright und Quelle
Bild vom 19.02.2010 - 00:35 UHR
Von ALEXANDRA zu CASTELL-RÜDENHAU]]></description>
        <pubDate>Fri, 19 Feb 2010 00:34:50 +0000</pubDate>
        <category>Nachrichten / Bekanntmachungen</category>
      </item>
      <item>
        <title>Instandhaltungsrücklage</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=112</link>
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        <description><![CDATA[die eigentlich Ihr Anteil in der gemeinschaftlichen Rücklage der Eigentümergemeinschaft sind. 

Mit der Instandhaltungsrücklage werden in einer von mehreren Eigentümern bewohnten Wohnanlage über längere Zeit hinweg, meist über das Hausgeld, die Geldmittel angesammelt, um die Kosten für unvorhergesehene und geplante Reparaturen abzudecken. Aus der Instandhaltungsrücklage dürfen nur Reparaturkosten am Gemeinschaftseigentum bestritten werden.

[b]Grundsätzlich gilt:[/b]

•	Mit dem Eigentümerwechsel verlieren Sie als Voreigentümer den Anspruch auf die Rücklage. Er geht auf den Käufer über. Dieser tritt schließlich in alle Pflichten des Voreigentümers ein; aber auch in dessen Rechte. 

•	Dem Käufer steht die Rücklage übrigens auch dann zu, wenn er eine Wohnung ersteigert.

•	Einen Auszahlungsanspruch für den auf die erworbene Wohnung entfallenen Anteil der Rücklage der Eigentümergemeinschaft hat der Käufer indessen nicht. 

Beim Verkauf einer Wohnung sollten Sie deshalb auf den Punkt [blink]Instandhaltungsrücklage[/blink] achten. Die Rücklage können Sie durchaus bei  der Kalkulation des Kaufpreises mit berücksichtigen. Je höher sie ist, desto höher sollten Sie entsprechend den Kaufpreis ansetzen. 

Der genaue Stand der Rücklagen wird jeweils in der Verwalterabrechnung niedergelegt. Meist liegt sie unter 5 Prozent des Kaufpreises. Aber das ist schließlich auch Geld. 

Der Käufer wird vermutlich Verständnis dafür aufbringen, wenn Sie die Rücklage bei den Kaufverhandlungen mit ins Spiel bringen. Schließlich gibt sie ihm zumindest einen besseren Schutz vor bösen Überraschungen, zu denen es kommen könnte, wenn später für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum eine unvorhergesehene Sonderumlage fällig werden sollte.

Über die Höhe der Rücklage enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) keine Regelung. Sie sollte jedoch dem Instandhaltungsrisiko angemessen sein. Es liegt in der Natur der Sache, dass mit dem Alter einer Immobilie auch das Risiko steigt, weil die Wahrscheinlichkeit von Reparaturen mit dem Alter des Hauses zunimmt. Also sollte auch die Rücklage entsprechend sein. Bei Neubauten lassen sich solche &quot;Überraschungen&quot; häufig über Gewährleistungsansprüche abdecken.

Je nachdem, wie ein Eigentümer seine Investition nutzt, wird er zur Instandhaltungsrücklage eine eigene Position haben. Kapitalanleger, die in erster Linie die Rendite des Objekts im Auge haben, sind oft weniger bereit, einer höheren Rückstellung zuzustimmen als Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen. Für den Kapitalanleger wäre nämlich eine Sonderumlage zur Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen steuerlich interessanter als eine hohe Rücklage. Die Sonderumlage  könnte er steuermindern geltend machen. Zinseinkünfte aus der Rücklage müsste er hingegen versteuern.

Der selbstnutzende Eigentümer bewertet hingegen sein Eigentum meist langfristiger und hat folglich zur Verringerung des Risikos ein besonders Interesse an einer guten Rücklage für alle Fälle. 
]]></description>
        <pubDate>Thu, 11 Feb 2010 09:17:04 +0000</pubDate>
        <category>Immobilien</category>
      </item>
      <item>
        <title>Terroristinnen Sprengstoff im Busen</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=110</link>
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        <description><![CDATA[Geheimdienstes MI5 haben eine unglaubliche Entdeckung gemacht:

Einige in England ausgebildete, muslimische Ärzte sind in ihre Heimatländer zurückkehrt, um Frauen Sprengstoff-Silikon-Implantate in den Busen einzusetzen. Das berichtet der britische Onlinedienst „World Net Daily“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die tödliche Ladung (meist PETN) wird während der Operation in die Implantate eingesetzt, diese werden dann in die Brüste eingenäht – wie bei einer Brustvergrößerung.  Ähnliche Operationen wurden auch bei männlichen Selbstmord-Attentätern durchgeführt: Hier wird die Sprengstoffmischung in eine Gesäßhälfte einoperiert.  Der staatliche Gesundheitsdienst Großbritanniens hat die Machbarkeit dieser explosiven Implantate bestätigt. Sprengstoff-Experten gehen davon aus, dass schon knapp 150 Gramm Sprengstoff ausreichen würden, um einen Flugzeug-Crash zu verursachen.]]></description>
        <pubDate>Fri, 05 Feb 2010 11:14:07 +0000</pubDate>
        <category>Allgemeine News </category>
      </item>
      <item>
        <title>Streik-Chaos legt Deutschland lahm</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=109</link>
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        <description><![CDATA[Seit drei Tagen ist Deutschland im Ausnahmezustand: Busse fahren nicht, Müllberge bleiben liegen, Kitas geschlossen. Besonders schlimm trifft es Frankfurt. Die Metropole am Main steht seit dem frühen Morgen still. Die Frankfurter U- und Straßenbahnen werden den ganzen Tag nicht fahren. Tausende Pendler kommen zu spät zur Arbeit. „Die U-Bahn ist mit das Rückgrat des städtischen Nahverkehrs – das wird sich auswirken&quot;, bilanziert ein Sprecher.

Ein zusätzlicher Schock für die Frankfurter: Ein Drittel der Buslinien fällt aus!
Das Streik-Chaos hat die Gewerkschaft Ver.di angezettelt: Sie verlangt höhere Gehälter im öffentlichen Dienst und trommelt ihre Mitglieder zum Arbeitskampf zusammen. Immer mehr Angestellte machen mit. Es könnten deutlich mehr als 100 000 Angestellte werden, hieß es von der Gewerkschaft.

Bestreikt werden fast alle öffentliche Einrichtungen: Kindertagesstätten, Bürgerämter, der öffentliche Nahverkehr, Kfz-Zulassungsstellen, Stadtreinigung oder Winterdienst.

&lt;strong&gt;IMMER MEHR DEUTSCHE MÜSSEN DAS STREIK-CHAOS AUSBADEN&lt;/strong&gt;
&lt;strong&gt;Hessen:&lt;/strong&gt; In Kassel haben die Mitarbeiter der Stadtreinigung ihre Arbeit niedergelegt. Die Gesundheitsversorgung wurde runtergeschraubt. „Wir stellen lediglich eine Notbesetzung, damit die Patientenversorgt bleiben“, sagte eine Sprecherin des Klinikums. Verdi-Chef Frank Bsirske wird am Vormittag zu einer zentralen Kundgebung erwartet.
&lt;strong&gt;
Sachsen:&lt;/strong&gt; In acht sächsischen Städten haben wird gestreikt, darunter Leipzig, Zwickau und Chemnitz. Vor allem die Mitarbeiter der Stadtverwaltungen sollen ihre Arbeit niederlegen. In den Landkreisen Zwickau und Vogtland wird auch der Winterdienst bestreikt. Laut Gewerkschaft soll der Ausstand in den meisten Städten den ganzen Tag dauern.

&lt;strong&gt;Sachsen-Anhalt:&lt;/strong&gt; Der Arbeitskampf trifft mehrere Städte, unter anderem Halle, Wittenberg, Burg, Köthen und Bitterfeld-Wolfen. Aufgerufen sind die Beschäftigten von Stadtverwaltungen, Landratsämtern, städtischen Betrieben und Bundesbehörden. In Halberstadt streikt der Winterdienst.Saarland: In Saarbrücken sind die Mitarbeiter der Müllabfuhr und der Straßenreinigung in den Warnstreik getreten. Die rund 500 Beschäftigten legten mit dem Beginn der Frühschicht ihre Arbeitnieder. „Unser Streikaufruf wurde zu 100 Prozent befolgt“, sagte Verdi-Sprecher Michael Blug.Mit den Warnstreiks wollen Ver.di und der Deutsche Beamtenbund ihrer Forderung nach einer Einkommensverbesserung von insgesamt fünf Prozent für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Nachdruck verleihen.

Die Arbeitgeber lehnen die Tarifforderung als zu hoch ab und verweisen auf die schwierige Lage der öffentlichen Kassen nach der Rezession.

Und Deutschland verliert nach dem Streik-Chaos langsam die Geduld…]]></description>
        <pubDate>Fri, 05 Feb 2010 11:10:29 +0000</pubDate>
        <category>Allgemeine News </category>
      </item>
      <item>
        <title>Pocher- Baby da!</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=108</link>
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        <description><![CDATA[Comedystar Oliver Pocher (31) und seine Lebensgefährtin Sandy Meyer-Wölden (26) sind Eltern geworden! Das Kind kam am Dienstag in einer Kölner Privatklinik zur Welt. Dort hatte Sandy sich bereits vergangene Woche ein Hebammen-Zimmer einrichten lassen. Pocher war während der ganzen Geburt dabei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ES IST EIN MÄDCHEN!  Der Name der Tochter – wohltönend, dynamisch, geheimnisvoll: Nayla Alessandra!  Der Name „Nayla“ kommt in mehreren Kulturen vor, hat verschiedene Bedeutungen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Hawaiianischen bedeutet er „Mädchen aus dem Paradies“ &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Arabischen steht Nayla für „Erfüllung“  Im Indianischen bedeutet der Name „Ich liebe dich“  Drei Bedeutungen – eine schöner als die andere.  Der zweite Vorname „Alessandra“ ist die italienische Form von „Alexandra“ und stammt von der Mutter. Sandy heißt nämlich eigentlich mit Vornamen „Alessandra“.  „Ich habe mich direkt in meine Tochter verliebt“, schreibt Oliver Pocher auf seiner Internetseite – und scherzt: „Wir haben beschlossen, trotz Größen- und Altersunterschied bis an unser Lebensende zusammenzubleiben. Tochter, Mutter und Vater sind wohlauf.“  Zum letzten Mal waren Sandy und Oli vergangene Woche in der „Oliver Pocher Show“ zu sehen – in der Sendung spaßten sie noch über die große Baby-Kugel von Sandy. Die beiden sind offiziell seit Juni 2009 ein Paar. Da Nayla aber kein 7-Monats-Kind ist, muss es schon vorher mächtig gefunkt haben.  PS: In rund zwei Wochen wird auch Sandys Ex-Verlobter Boris Becker (42) Vater. Der gratulierte Pocher &amp;amp; Sandy mit einer Videobotschaft: „Herzlichen Glückwunsch, Oliver, herzlichen Glückwunsch, Sandy, das habt ihr gut gemacht“, so Becker. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Ich hoffe, euer Baby ist putz und munter!“  Und Lilly: „Von einer Mama zur anderen: Viel Glück und Gesundheit und ein glückliches Leben zusammen.”]]></description>
        <pubDate>Fri, 05 Feb 2010 11:10:19 +0000</pubDate>
        <category>Allgemeine News </category>
      </item>
      <item>
        <title>Miete nachträglich mindern</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=107</link>
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        <description><![CDATA[gezahlt, steht ihm ein Minderungsrecht nachträglich dennoch zu, wenn er diese unter Vorbehalt gezahlt hat; so entschied das Landgericht in Coburg im Sommer 2009.  Ein Getränkehändler mietete 1995 eine Lagerhalle. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach starken Regenfällen drang immer wieder Wasser in die Mieträume ein. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zunächst zahlte der Mieter über Jahre hinweg vorbehaltlos die Miete. Ab Dezember 2002 zahlte er dann die Miete nur noch unter ausdrücklichem Vorbehalt. Nachdem das Mietverhältnis endete, verlangte er die ab 2004 gezahlte Miete zurück. Wegen der eindringenden Nässe machte er eine Minderungsquote von 25 Prozent geltend.  Mit Erfolg! Das Coburger Landgericht entschied, dass der Mieter die geleisteten Mieten in Höhe von 25 Prozent monatlich zurückverlangen konnte. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Er hatte sein Minderungsrecht nicht etwa deshalb verwirkt, weil er die Miete über Jahre hinweg ungekürzt und nur unter Vorbehalt gezahlt hatte. Zwar verlor ein Mieter nach der Rechtslage die vor dem 01.09.2001 galt sein Minderungsrecht, wenn er die Miete über längere Zeit vorbehaltlos zahlte. Der Verlust des Minderungsrechts beschränkte sich aber auf die Zeit vor dem 31.08.2001. Seit dem 01.09.2001 ist das Mietrecht reformiert worden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seitdem kann ein Mieter der während des Mietverhältnisses einen Mangel bemerkt, sein Minderungsrecht auch dann nachträglich geltend machen, wenn er die Miete zunächst nur unter Vorbehalt zahlt (LG Coburg, Urteil v. 23.06.2009, Az. 23 O 416/08).]]></description>
        <pubDate>Thu, 04 Feb 2010 13:26:47 +0000</pubDate>
        <category>Immobilien</category>
      </item>
      <item>
        <title>Eigenbedarfskündigung zu Gunsten einer Nichte ist rechtmäßig</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=106</link>
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        <description><![CDATA[entschieden, dass  die Eigenbedarfskündigung zu Gunsten einer Nichte des Vermieters rechtens ist! Im Sommer 2004 zog eine damals 85-jährige Vermieterin aus ihrer Eigentumswohnung aus und zog in eine nahe gelegene Seniorenresidenz. Zunächst vermietete sie die Wohnung an ein Ehepaar für eine monatliche Miete von 1.050 Euro. 

Im August 2007 übertrug die verwitwete und kinderlose Vermieterin das Eigentum an der Wohnung auf ihre Nichte; behielt sie sich aber ein Nutzungsrecht an der Wohnung vor. Ab August 2007 sprach sie dann mehrfach Kündigungen des mit dem Ehepaar bestehenden Mietverhältnisses aus. Als Kündigungsgrund wurde Eigenbedarf für die Nichte aufgrund einer Pflegevereinbarung mit der Vermieterin angeführt. Da die Mieter nicht freiwillig auszogen reichte die Vermieterin Räumungsklage ein.  Der VIII. Zivilsenat des BGH entschied schließlich zu Gunsten der Vermieterin, dass die Nichte als eine Familienangehörige im Sinne § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anzusehen ist und die Eigenbedarfskündigung deshalb berechtigt war. Das höchste deutsche Zivilgericht stellte in seiner Urteilsbegründung verbindlich fest, dass nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit einem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht (BGH, Urteil v. 27.01.2010, Az. VIII ZR 159/09).]]></description>
        <pubDate>Thu, 04 Feb 2010 13:25:47 +0000</pubDate>
        <category>Immobilien</category>
      </item>
      <item>
        <title>Als Vermieter sind Sie für Reparaturen zuständig!</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=105</link>
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        <description><![CDATA[Bei Kleinreparaturen haben Sie aber die Möglichkeit, im Mietvertrag eine Regelung zu vereinbaren, entsprechend der Ihr Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss. Wirksam ist eine derartige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:	Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln. Die Reparatur darf im Regelfall höchstens 75 Euro kosten. Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mieträume beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff Ihres Mieters unterliegen, beispielsweise Fenster- und Türverschlüsse, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen, Wasserhähne. In der Klausel muss außerdem eine finanzielle Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres genannt werden. Ihr Mieter darf in einem Jahr zur Zahlung von höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen oder 8 Prozent der Jahresmiete verpflichtet werden. Unwirksam sind Vereinbarungen, die Ihren Mieter verpflichten, sich an allen Reparaturen jeweils mit einem bestimmten Betrag zu beteiligen. Genauso unwirksam sind auch Vertragsklauseln, nach denen Ihr Mieter die Reparaturarbeiten selbst in Auftrag geben muss. Das ist und bleibt immer Ihre Aufgabe als Vermieter.  Außerdem wichtig: Sie können bei entsprechender Vertragsgestaltung nur verlangen, dass Ihr Mieter für Kleinreparaturen zahlt, die Beauftragung der Handwerker bleibt Ihre Sache als Vermieter.]]></description>
        <pubDate>Thu, 04 Feb 2010 13:22:38 +0000</pubDate>
        <category>Immobilien</category>
      </item>
      <item>
        <title>Der dreifach gläserne Bankkunde </title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=104</link>
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        <description><![CDATA[&lt;img src='http://www.1-baucommunity.de/images/news_cats/euro.jpg' style='margin:5px' align='left' /&gt;&quot;Bankgeheimnis&quot; – dieses Wort gehört endgültig der Vergangenheit an. 

Denn gleich in dreifacher Hinsicht sind wir als Bankkunden heute für alle transparent, die Interesse an unseren Kontoverbindungen und Transaktionen haben: 

1. Die US-amerikanische Ermittlungsbehörde CIA hat seit 1. Februar 2010 Zugriff auf die Daten aller Auslandsüberweisungen. Diese Überweisungen führt üblicherweise der Dienstleister SWIFT aus. Weil einer seiner Server auf US-amerikanischem Boden stand, hatte die CIA schon früher Zugriff auf die Bankdaten auch europäischer Bürger. Aus diesem Grund hat SWIFT seinen US-Server aufgegeben und sich auf europäische Standorte zurückgezogen. Doch vergeblich. 

Die Europäische Kommission erlaubt seit Anfang dieses Monats der CIA weiterhin den Zugriff auf die europäischen Bankdaten. Pikanterweise hat sie dieses EU-Gesetz noch schnell verabschiedet, bevor sie dazu verpflichtet gewesen wäre, das EU-Parlament an der Entscheidung zu beteiligen. Das droht nun, die Zugriffserlaubnis zu kippen. Ob es allerdings wirklich so kommt, darf bezweifelt werden. Vermutlich wird sich das Parlament damit begnügen, noch ein paar Datenschutzanforderungen zu stellen, die allenfalls eine bürokratische Hürde, aber kein echtes Hemmnis für die CIA sein dürften.

2. In Deutschland gibt es seit 2005 den automatischen Kontenabruf. Damit können sich verschiedenste Behörden beim Bundesamt für Steuern einen Überblick über die Kontostammdaten eines jeden Bankkunden verschaffen, so beispielsweise die Arbeitsagentur, die Sozialversicherungen, die Kindergeldstellen oder die Finanzämter. 

Ein berechtigtes Interesse an diesen Auskünften genügt. Die Behörden erfahren dann:
&lt;span style='color:blue'&gt;&lt;/span&gt;

•	welche Konten und Depots der betreffende Bankkunde bei welcher Bank unterhält,

•	wann diese Konten oder Depots eröffnet oder ggf. wieder geschlossen wurden, wer als Mitinhaber oder Bevollmächtigter noch darauf Zugriff hat.

•	Über einen erfolgten Zugriff brauchen die Betroffenen erst im Nachhinein informiert werden. Seit 2005 hat sich die Zahl der Abrufe fast verdoppelt: 72.600 Abrufe waren es im Jahr 2005. Im Jahr 2009 waren es bereits 134.900 Abrufe

3. Auch die Bankangestellten haben den Wert des Datensammelns erkannt. Zum einen die kriminellen. Dazu gehört beispielsweise der ehemalige Angestellte einer Schweizer Großbank, der jetzt der Bundesregierung eine CD mit Bankdaten deutscher Steuersünder für 2,5 Millionen angeboten hat. Man darf gespannt sein, ob die Regierung dem Druck nachgibt und dieses nicht gerade rechtsstaatliche Vorgehen im Nachhinein tatsächlich über einen Ankauf der Daten legitimiert. 

Aber auch die Daten unbescholtener Bürger, die keine Steuern hinterzogen haben, sind für Bankangestellte interessant: Gilt es doch, den Kunden gleich nach dem Erhalt etwa einer Erbschaft oder der Auszahlung einer Lebensversicherung wieder ein provisionsträchtiges Anlageprodukt aufzuschwatzen (siehe Postbank). 

Es ist leider so: Bei Bankgeschäften sind wir alle höchst transparent. Wenn Sie schon nichts dagegen unternehmen können (außer vielleicht, auf Barzahlung umzusteigen, sofern es sich nicht um größere Summen handelt), so sollten Sie doch wissen, dass es so ist. 


Copyright by:
Autor
Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur &quot;Bankkunden Vertraulich&quot;
]]></description>
        <pubDate>Wed, 03 Feb 2010 12:00:00 +0000</pubDate>
        <category>Allgemeine News </category>
      </item>
      <item>
        <title>Baumessen</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=103</link>
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        <description><![CDATA[www.messen.de]]></description>
        <pubDate>Wed, 03 Feb 2010 10:21:52 +0000</pubDate>
        <category>Webseiten, Internet, Emails</category>
      </item>
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