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      <title>BauForum . New articles</title>
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      <description>Großes Bauforum und Baucommunity</description>
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        <title>Missbrauchsskandal </title>
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        <description><![CDATA[Ein Anwalt aus den USA hat in Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche Papast Benedikt XVI verklagt. Der damalige Kardinal Joseph Ratzinger habe den Priester Lawrence Murphy aus Wisconsin nicht des Amtes enthoben, obwohl er von den Missbrauchsvorwürfen gegen diesen gewusst habe, hieß es in der am Donnerstag bei einem Gericht in Milwaukee eingereichten Klageschrift des Anwalts Jeff Anderson.

Wie nicht anders zu erwarten, bezeichnete der Vatikan die Klage als PR-Aktion. Bei dem namentlich nicht genannten Kläger handele es sich um einen ehemaligen Schüler einer Gehörlosenschule, ein mutmaßliches Opfer Murphys. Der Mann habe 1995 den Vatikan in 2  Briefen wegen des Missbrauchs um Hilfe gebeten, aber keine Antwort erhalten. Damals war Benedikt Vorsitzender der für Disziplinarmaßnahmen zuständigen Glaubenskongregation.

Der Anwalt des Vatikans in den USA, Jeffrey Lena, erklärte, die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage. Der Vatikan habe erst Jahrzehnte nach den von Murphy begangenen Taten davon erfahren und sei daher nicht verantwortlich zu machen. Zugleich erklärt Lena, das Mitgefühl gelte den Missbrauchsopfern des Geistlichen. Der 1998 verstorbene Murphy soll zwischen 1950 - 1975 um die 200 gehörlose Kinder sexuell missbraucht haben. Nun denn ...]]></description>
        <pubDate>Wed, 28 Apr 2010 21:02:16 +0000</pubDate>
        <category>Webseiten, Internet, Emails</category>
      </item>
      <item>
        <title> Hunderte Anleger müssen Totalverlust befürchten</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=116</link>
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        <description><![CDATA[

Seit Freitag, den 3. Juli 2009 besteht Klarheit - Die Fondsgesellschaften der Volkssolidarität, getragen von zwei ihrer Kreisverbände, haben die Insolvenz beantragt und können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Damit ist der lange befürchtete größte Anlegerskandal in Mecklenburg-Vorpommern traurige Tatsache. Nun müssen hunderte Senioren um ihr mühsam Erspartes bangen. Interimsgeschäftsführer der Fondsgesellschaften, Rechtsanwalt Miedeck, schloss zuletzt einen Totalverlust der getätigten Anlagen nicht aus.

Die Neue Verbraucherzentrale, bei der sich in den letzten Wochen mehr als 150 betroffene Anleger gemeldet haben, findet die von Anfang an gehegten Befürchtungen bestätigt. Sie hatte deshalb Anlegern empfohlen, Strafanzeige wegen vermeintlichem Anlagebetrug zu erstatten. Die Rostocker Staatsanwaltschaft ermittelt und wird sich auch mit den von Rechtsanwalt Miedeck entdeckten Unregelmäßigkeiten zu beschäftigen haben. Ob dies den Anlegern hilft, ihr Geld zurück zu bekommen, wird von verschiedenen Umständen abhängig sein, meint Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der NVZ.

Aber schon jetzt sei es fatal, mit welcher Leichtigkeit sich die Verantwortlichen der Volkssolidarität von diesem Anlage Disaster distanzieren. Vom Landesverband der Volkssolidarität kein Wort des Bedauerns und von den beide Gesellschaftern, den Kreisverbänden Mecklenburg Mitte e.V. und Doberan/Rostock e.V., ist nichts zu hören, was in Richtung Unterstützung der Betroffenen gehen könnte. Fischer sieht die Volkssolidarität durchaus in der Mitverantwortung. Unter ihrem Namen sowie mit ihren Einrichtungen und Projekten wurde die Akquisetätigkeit der Fondsgesellschaften von Anfang realisiert. Schon 2006 gab es erhebliche Probleme, die eine Insolvenz befürchten ließen. Statt einer Notbremse wurden weitere Anleger angelockt, unzulänglich beraten und über die Risiken im Unklaren gelassen. Schon damals war die größte Sorge, in die Haftung genommen zu werden, falls etwas schief geht. Fischer: &quot;Nun werden die Geschädigten die gleichen Fragen stellen und Wiedergutmachung vom Verband Volkssolidarität bzw. einzelnen Beteiligten fordern.&quot;

In den nächsten Tagen wird der vorläufige Insolvenzverwalter viel zu tun bekommen. Die Betroffenen sind nämlich aufgerufen, ihre Ansprüche anzumelden bzw. ihre Einlagen vorfristig zu kündigen. ]]></description>
        <pubDate>Wed, 31 Mar 2010 14:15:38 +0000</pubDate>
        <category>Nachrichten / Bekanntmachungen</category>
      </item>
      <item>
        <title>Vorsicht bei einer Eigenkündigung</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=115</link>
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        <description><![CDATA[Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil bestätigt und stützt sich dabei auf das Verbot widersprüchlichen Verhaltens.

Weil sein Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im Verzug war, hatte ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Nachdem es zu einem Betriebsübergang gekommen war, verklagte der Arbeitnehmer den nachfolgenden Betriebsinhaber auf Zahlung des ausstehenden Lohns und berief sich dabei darauf, dass seine fristlose Eigenkündigung unwirksam gewesen sein, weil dafür kein wichtiger Grund bestanden hätte.

Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts wies die Klage des Arbeitnehmers ab.

Bei einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers muss gemäß § 626 BGB zwar grundsätzlich ein wichtiger Grund vorliegen, beispielsweise wenn sein Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Rückstand ist und der Arbeitnehmer dies zuvor angemahnt hat.

Eine grundlos erfolgte Kündigung ist grundsätzlich unwirksam. Akzeptiert aber der Arbeitgeber die Kündigung und nimmt sie hin, obwohl sie grundlos ist, kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr auf die Unwirksamkeit der durch ihn selbst erfolgten Kündigung berufen.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 894/07
]]></description>
        <pubDate>Wed, 31 Mar 2010 14:07:38 +0000</pubDate>
        <category>Nachrichten / Bekanntmachungen</category>
      </item>
      <item>
        <title>Die Immobilienzinsen sind im Keller! </title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=114</link>
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        <description><![CDATA[Zehnjähriges Baugeld ist laut Kreditvermittler Interhyp derzeit effektiv ab 3,61 % zu haben. Das Allzeit-Rekordtief liegt bei 3,33 %. Darlehen mit fünf Jahren Laufzeit gibt es ab 2,62 % (15 J.: 4,02 %; 20 J.: 4,23 %; 25 J.: 4,38 %).

Robert Haselsteiner, Interhyp: „Im historischen Vergleich gehören die heutigen Zinssätze für lange Laufzeiten sogar zu den tiefsten der vergangenen 50 Jahre.“

Wer sich die aktuell günstigen Zinsen dauerhaft sichern will, sollte eine lange Zinsbindung wählen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass in fünf oder zehn Jahren die Zinsen deutlich höher liegen, ist groß.

Beispiel: Ein 10-Jahres-Darlehen über 100 000 Euro (3,61 % Zins, 1 % Tilgung) kostet derzeit 121 532 Euro. Ersparnis gegenüber dem langjährigen Zinsdurchschnitt von rund 7 %: 29 621 Euro! Mit 15-jähriger Zinsbindung steigt die Ersparnis sogar auf 41 435 Euro.

Achtung: Gerade im Zinstief auf erhöhte Tilgung achten! Das verkürzt die Rückzahlungsdauer.]]></description>
        <pubDate>Wed, 10 Mar 2010 18:02:13 +0000</pubDate>
        <category>Immobilien</category>
      </item>
      <item>
        <title>Instandhaltungsrücklage</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=112</link>
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        <description><![CDATA[die eigentlich Ihr Anteil in der gemeinschaftlichen Rücklage der Eigentümergemeinschaft sind. 

Mit der Instandhaltungsrücklage werden in einer von mehreren Eigentümern bewohnten Wohnanlage über längere Zeit hinweg, meist über das Hausgeld, die Geldmittel angesammelt, um die Kosten für unvorhergesehene und geplante Reparaturen abzudecken. Aus der Instandhaltungsrücklage dürfen nur Reparaturkosten am Gemeinschaftseigentum bestritten werden.

[b]Grundsätzlich gilt:[/b]

•	Mit dem Eigentümerwechsel verlieren Sie als Voreigentümer den Anspruch auf die Rücklage. Er geht auf den Käufer über. Dieser tritt schließlich in alle Pflichten des Voreigentümers ein; aber auch in dessen Rechte. 

•	Dem Käufer steht die Rücklage übrigens auch dann zu, wenn er eine Wohnung ersteigert.

•	Einen Auszahlungsanspruch für den auf die erworbene Wohnung entfallenen Anteil der Rücklage der Eigentümergemeinschaft hat der Käufer indessen nicht. 

Beim Verkauf einer Wohnung sollten Sie deshalb auf den Punkt [blink]Instandhaltungsrücklage[/blink] achten. Die Rücklage können Sie durchaus bei  der Kalkulation des Kaufpreises mit berücksichtigen. Je höher sie ist, desto höher sollten Sie entsprechend den Kaufpreis ansetzen. 

Der genaue Stand der Rücklagen wird jeweils in der Verwalterabrechnung niedergelegt. Meist liegt sie unter 5 Prozent des Kaufpreises. Aber das ist schließlich auch Geld. 

Der Käufer wird vermutlich Verständnis dafür aufbringen, wenn Sie die Rücklage bei den Kaufverhandlungen mit ins Spiel bringen. Schließlich gibt sie ihm zumindest einen besseren Schutz vor bösen Überraschungen, zu denen es kommen könnte, wenn später für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum eine unvorhergesehene Sonderumlage fällig werden sollte.

Über die Höhe der Rücklage enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) keine Regelung. Sie sollte jedoch dem Instandhaltungsrisiko angemessen sein. Es liegt in der Natur der Sache, dass mit dem Alter einer Immobilie auch das Risiko steigt, weil die Wahrscheinlichkeit von Reparaturen mit dem Alter des Hauses zunimmt. Also sollte auch die Rücklage entsprechend sein. Bei Neubauten lassen sich solche &quot;Überraschungen&quot; häufig über Gewährleistungsansprüche abdecken.

Je nachdem, wie ein Eigentümer seine Investition nutzt, wird er zur Instandhaltungsrücklage eine eigene Position haben. Kapitalanleger, die in erster Linie die Rendite des Objekts im Auge haben, sind oft weniger bereit, einer höheren Rückstellung zuzustimmen als Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen. Für den Kapitalanleger wäre nämlich eine Sonderumlage zur Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen steuerlich interessanter als eine hohe Rücklage. Die Sonderumlage  könnte er steuermindern geltend machen. Zinseinkünfte aus der Rücklage müsste er hingegen versteuern.

Der selbstnutzende Eigentümer bewertet hingegen sein Eigentum meist langfristiger und hat folglich zur Verringerung des Risikos ein besonders Interesse an einer guten Rücklage für alle Fälle. 
]]></description>
        <pubDate>Thu, 11 Feb 2010 09:17:04 +0000</pubDate>
        <category>Immobilien</category>
      </item>
      <item>
        <title>Terroristinnen Sprengstoff im Busen</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=110</link>
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        <description><![CDATA[Geheimdienstes MI5 haben eine unglaubliche Entdeckung gemacht:

Einige in England ausgebildete, muslimische Ärzte sind in ihre Heimatländer zurückkehrt, um Frauen Sprengstoff-Silikon-Implantate in den Busen einzusetzen. Das berichtet der britische Onlinedienst „World Net Daily“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die tödliche Ladung (meist PETN) wird während der Operation in die Implantate eingesetzt, diese werden dann in die Brüste eingenäht – wie bei einer Brustvergrößerung.  Ähnliche Operationen wurden auch bei männlichen Selbstmord-Attentätern durchgeführt: Hier wird die Sprengstoffmischung in eine Gesäßhälfte einoperiert.  Der staatliche Gesundheitsdienst Großbritanniens hat die Machbarkeit dieser explosiven Implantate bestätigt. Sprengstoff-Experten gehen davon aus, dass schon knapp 150 Gramm Sprengstoff ausreichen würden, um einen Flugzeug-Crash zu verursachen.]]></description>
        <pubDate>Fri, 05 Feb 2010 11:14:07 +0000</pubDate>
        <category>Allgemeine News</category>
      </item>
      <item>
        <title>Streik-Chaos legt Deutschland lahm</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=109</link>
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        <description><![CDATA[Seit drei Tagen ist Deutschland im Ausnahmezustand: Busse fahren nicht, Müllberge bleiben liegen, Kitas geschlossen. Besonders schlimm trifft es Frankfurt. Die Metropole am Main steht seit dem frühen Morgen still. Die Frankfurter U- und Straßenbahnen werden den ganzen Tag nicht fahren. Tausende Pendler kommen zu spät zur Arbeit. „Die U-Bahn ist mit das Rückgrat des städtischen Nahverkehrs – das wird sich auswirken&quot;, bilanziert ein Sprecher.

Ein zusätzlicher Schock für die Frankfurter: Ein Drittel der Buslinien fällt aus!
Das Streik-Chaos hat die Gewerkschaft Ver.di angezettelt: Sie verlangt höhere Gehälter im öffentlichen Dienst und trommelt ihre Mitglieder zum Arbeitskampf zusammen. Immer mehr Angestellte machen mit. Es könnten deutlich mehr als 100 000 Angestellte werden, hieß es von der Gewerkschaft.

Bestreikt werden fast alle öffentliche Einrichtungen: Kindertagesstätten, Bürgerämter, der öffentliche Nahverkehr, Kfz-Zulassungsstellen, Stadtreinigung oder Winterdienst.

&lt;strong&gt;IMMER MEHR DEUTSCHE MÜSSEN DAS STREIK-CHAOS AUSBADEN&lt;/strong&gt;
&lt;strong&gt;Hessen:&lt;/strong&gt; In Kassel haben die Mitarbeiter der Stadtreinigung ihre Arbeit niedergelegt. Die Gesundheitsversorgung wurde runtergeschraubt. „Wir stellen lediglich eine Notbesetzung, damit die Patientenversorgt bleiben“, sagte eine Sprecherin des Klinikums. Verdi-Chef Frank Bsirske wird am Vormittag zu einer zentralen Kundgebung erwartet.
&lt;strong&gt;
Sachsen:&lt;/strong&gt; In acht sächsischen Städten haben wird gestreikt, darunter Leipzig, Zwickau und Chemnitz. Vor allem die Mitarbeiter der Stadtverwaltungen sollen ihre Arbeit niederlegen. In den Landkreisen Zwickau und Vogtland wird auch der Winterdienst bestreikt. Laut Gewerkschaft soll der Ausstand in den meisten Städten den ganzen Tag dauern.

&lt;strong&gt;Sachsen-Anhalt:&lt;/strong&gt; Der Arbeitskampf trifft mehrere Städte, unter anderem Halle, Wittenberg, Burg, Köthen und Bitterfeld-Wolfen. Aufgerufen sind die Beschäftigten von Stadtverwaltungen, Landratsämtern, städtischen Betrieben und Bundesbehörden. In Halberstadt streikt der Winterdienst.Saarland: In Saarbrücken sind die Mitarbeiter der Müllabfuhr und der Straßenreinigung in den Warnstreik getreten. Die rund 500 Beschäftigten legten mit dem Beginn der Frühschicht ihre Arbeitnieder. „Unser Streikaufruf wurde zu 100 Prozent befolgt“, sagte Verdi-Sprecher Michael Blug.Mit den Warnstreiks wollen Ver.di und der Deutsche Beamtenbund ihrer Forderung nach einer Einkommensverbesserung von insgesamt fünf Prozent für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Nachdruck verleihen.

Die Arbeitgeber lehnen die Tarifforderung als zu hoch ab und verweisen auf die schwierige Lage der öffentlichen Kassen nach der Rezession.

Und Deutschland verliert nach dem Streik-Chaos langsam die Geduld…]]></description>
        <pubDate>Fri, 05 Feb 2010 11:10:29 +0000</pubDate>
        <category>Allgemeine News</category>
      </item>
      <item>
        <title>Pocher- Baby da!</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=108</link>
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        <description><![CDATA[Comedystar Oliver Pocher (31) und seine Lebensgefährtin Sandy Meyer-Wölden (26) sind Eltern geworden! Das Kind kam am Dienstag in einer Kölner Privatklinik zur Welt. Dort hatte Sandy sich bereits vergangene Woche ein Hebammen-Zimmer einrichten lassen. Pocher war während der ganzen Geburt dabei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ES IST EIN MÄDCHEN!  Der Name der Tochter – wohltönend, dynamisch, geheimnisvoll: Nayla Alessandra!  Der Name „Nayla“ kommt in mehreren Kulturen vor, hat verschiedene Bedeutungen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Hawaiianischen bedeutet er „Mädchen aus dem Paradies“ &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Arabischen steht Nayla für „Erfüllung“  Im Indianischen bedeutet der Name „Ich liebe dich“  Drei Bedeutungen – eine schöner als die andere.  Der zweite Vorname „Alessandra“ ist die italienische Form von „Alexandra“ und stammt von der Mutter. Sandy heißt nämlich eigentlich mit Vornamen „Alessandra“.  „Ich habe mich direkt in meine Tochter verliebt“, schreibt Oliver Pocher auf seiner Internetseite – und scherzt: „Wir haben beschlossen, trotz Größen- und Altersunterschied bis an unser Lebensende zusammenzubleiben. Tochter, Mutter und Vater sind wohlauf.“  Zum letzten Mal waren Sandy und Oli vergangene Woche in der „Oliver Pocher Show“ zu sehen – in der Sendung spaßten sie noch über die große Baby-Kugel von Sandy. Die beiden sind offiziell seit Juni 2009 ein Paar. Da Nayla aber kein 7-Monats-Kind ist, muss es schon vorher mächtig gefunkt haben.  PS: In rund zwei Wochen wird auch Sandys Ex-Verlobter Boris Becker (42) Vater. Der gratulierte Pocher &amp;amp; Sandy mit einer Videobotschaft: „Herzlichen Glückwunsch, Oliver, herzlichen Glückwunsch, Sandy, das habt ihr gut gemacht“, so Becker. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Ich hoffe, euer Baby ist putz und munter!“  Und Lilly: „Von einer Mama zur anderen: Viel Glück und Gesundheit und ein glückliches Leben zusammen.”]]></description>
        <pubDate>Fri, 05 Feb 2010 11:10:19 +0000</pubDate>
        <category>Allgemeine News</category>
      </item>
      <item>
        <title>Miete nachträglich mindern</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=107</link>
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        <description><![CDATA[gezahlt, steht ihm ein Minderungsrecht nachträglich dennoch zu, wenn er diese unter Vorbehalt gezahlt hat; so entschied das Landgericht in Coburg im Sommer 2009.  Ein Getränkehändler mietete 1995 eine Lagerhalle. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach starken Regenfällen drang immer wieder Wasser in die Mieträume ein. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zunächst zahlte der Mieter über Jahre hinweg vorbehaltlos die Miete. Ab Dezember 2002 zahlte er dann die Miete nur noch unter ausdrücklichem Vorbehalt. Nachdem das Mietverhältnis endete, verlangte er die ab 2004 gezahlte Miete zurück. Wegen der eindringenden Nässe machte er eine Minderungsquote von 25 Prozent geltend.  Mit Erfolg! Das Coburger Landgericht entschied, dass der Mieter die geleisteten Mieten in Höhe von 25 Prozent monatlich zurückverlangen konnte. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Er hatte sein Minderungsrecht nicht etwa deshalb verwirkt, weil er die Miete über Jahre hinweg ungekürzt und nur unter Vorbehalt gezahlt hatte. Zwar verlor ein Mieter nach der Rechtslage die vor dem 01.09.2001 galt sein Minderungsrecht, wenn er die Miete über längere Zeit vorbehaltlos zahlte. Der Verlust des Minderungsrechts beschränkte sich aber auf die Zeit vor dem 31.08.2001. Seit dem 01.09.2001 ist das Mietrecht reformiert worden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seitdem kann ein Mieter der während des Mietverhältnisses einen Mangel bemerkt, sein Minderungsrecht auch dann nachträglich geltend machen, wenn er die Miete zunächst nur unter Vorbehalt zahlt (LG Coburg, Urteil v. 23.06.2009, Az. 23 O 416/08).]]></description>
        <pubDate>Thu, 04 Feb 2010 13:26:47 +0000</pubDate>
        <category>Immobilien</category>
      </item>
      <item>
        <title>Eigenbedarfskündigung zu Gunsten einer Nichte ist rechtmäßig</title>
        <link>http://www.1-baucommunity.de/readarticle.php?article_id=106</link>
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        <description><![CDATA[entschieden, dass  die Eigenbedarfskündigung zu Gunsten einer Nichte des Vermieters rechtens ist! Im Sommer 2004 zog eine damals 85-jährige Vermieterin aus ihrer Eigentumswohnung aus und zog in eine nahe gelegene Seniorenresidenz. Zunächst vermietete sie die Wohnung an ein Ehepaar für eine monatliche Miete von 1.050 Euro. 

Im August 2007 übertrug die verwitwete und kinderlose Vermieterin das Eigentum an der Wohnung auf ihre Nichte; behielt sie sich aber ein Nutzungsrecht an der Wohnung vor. Ab August 2007 sprach sie dann mehrfach Kündigungen des mit dem Ehepaar bestehenden Mietverhältnisses aus. Als Kündigungsgrund wurde Eigenbedarf für die Nichte aufgrund einer Pflegevereinbarung mit der Vermieterin angeführt. Da die Mieter nicht freiwillig auszogen reichte die Vermieterin Räumungsklage ein.  Der VIII. Zivilsenat des BGH entschied schließlich zu Gunsten der Vermieterin, dass die Nichte als eine Familienangehörige im Sinne § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anzusehen ist und die Eigenbedarfskündigung deshalb berechtigt war. Das höchste deutsche Zivilgericht stellte in seiner Urteilsbegründung verbindlich fest, dass nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit einem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht (BGH, Urteil v. 27.01.2010, Az. VIII ZR 159/09).]]></description>
        <pubDate>Thu, 04 Feb 2010 13:25:47 +0000</pubDate>
        <category>Immobilien</category>
      </item>
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